Eine Kurzdarstellung
• | Die österreichische Gendarmerie hatte eine äußerst wechselvolle und ereignisreiche Geschichte. Ausgehend von den erheblichen Problemen, die im Jahre 1848 die Habsburgermonarchie erschütterten, entschloss sich der damalige Kaiser Franz Josef I., auf Empfehlung seines Ministers für innere Angelegenheiten Dr. Alexander Bach, eine eigene bewaffnete Truppe - ähnlich der schon bestehenden Gendarmerie in Frankreich - aufzustellen. |
• | Am 8. Juni 1849 wurde die entsprechende kaiserliche Entschließung von Kaiser Franz Josef I. unterfertigt. Feldmarschalleutnant Johann Kempen, Freiherr von Fichtenstamm, wurde mit der Organisation und dem Aufbau des Korps betraut. |
• | Sehr rasch erfolgte dann in den Kronländern die Umsetzung des Auftrages, wobei insgesamt 16 Regimenter zu je 1000 Mann aus Elitesoldaten der k.u.k.Armee rekrutiert wurden. Bis Ende des Jahre 1849 waren in allen 16 Kronländern und Königreichen die erforderlichen Maßnahmen großteils umgesetzt, so daß ab diesem Zeitpunkt die Gendarmerie zwischen der Adria und den Karpaten, der Schweiz und den Transylvanischen Alpen für Schutz und Sicherheit der Bevölkerung sorgte. |
• | In den Jahren von 1849 bis 1876 erfolgten zahlreiche Umgruppierungen und Reformmaßnahmen. Im Jahre 1876 wurde die Gendarmerie, die bis dahin ein integraler Teil des Heeres gewesen war, aus dem Verband herausgelöst und in einen einheitlichen, militärisch organisierten Wachkörper umgewandelt, der seine für den exekutiven Dienst notwendigen Aufträge von den politischen Landes- und Bezirksbehölrden erhielt. |
• | Im ersten Weltkrieg stand die Gendarmerie an vorderster Front und hat durch zahlreiche, oft waghalsige Aktionen Geschichte geschrieben. Erwähnt seien nur die Verteidigung der Bukowina durch General Eduard Fischer oder die schon legendären Einsätze an der Kärntner Südfront zu Italien, wo Gendarmen mit übermenschlichem Einsatz für Österreich ihr Leben opferten. |
• | Wie überhaupt in den ersten Kriegstagen die gesamte Last des Grenzschutzes zur Gänze auf den Schultern der Gendarmerie lag. |
• | Beim Zusammenbruch der Monarchie im Herbst 1918 war es wohl ein großes Verdienst der Korps der Gendarmerie, daß der verbliebene Rest Österreichs nicht in ein völliges Chaos stürzte. |
• | Das Jahr 1918 brachte schließlich für die Gendarmerie eine gravierende Veränderung: Sie wurde in einen uniformierten, bewaffneten Zivilwachkörper umgewandelt – die Angehörigen erhielten Beamtenstatus und wurden der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt. Ab diesem Zeitpunkt führte das Korps die noch heute verwendete Bezeichnung Bundesgendarmerie. |
• | Während des Zweiten Weltkrieges wurde die Bundesgendarmerie durch das NS-Regime in ihren Strukturen aufgelöst und durch die NS-Reichspolizei ersetzt. |
• | Nach dem Kriegsende waren die Probleme, denen sich die neuerstandene Republik gegenübersah, wohl noch größer und schwieriger als beim Zusammenbruch der Monarchie. |
• | Wiederum war es die Gendarmerie, die schon von Beginn an wieder am Aufbau der langsam wachsenden staatlichen Strukturen während der Besatzung, erfolgreich mitwirkte. Durch den Vormarsch der roten Armee war nahezu ganz Ostösterreich ohne entsprechende Gendarmeriepräsenz. Durch ungeheuren Einsatz von Gendarmen gelang es aber innerhalb weniger Wochen – auch mit viel Improvisationsgeist - die Gendarmerie auch dort wieder aufzustellen. |
• | Im Jahre 1950 bewährte sich die Gendarmerie bei einer von den damaligen Kommunisten geplanten Machtübernahme. Durch die mutige und entschlossene Haltung der Gendarmerie und der Polizei und unter großer Mithilfe der Bevölkerung konnte diese große Gefahr für Österreich und die Demokratie erfolgreich abgewendet werden. |
• | Bereits im Juni 1951 wurde in den nicht von den Sowjets besetzten Bundesländern die sogenannte B-Gendarmerie in Battaillonsstärke errichtet, aus der nach dem Abschluß des Staatsvertrages das Österreichische Bundesheer hervorging. |
• | Von 1955 bis zu ihrer Umstrukturierung in die neue Bundespolizei (deren Organisationsform sich nahezu 100%ig an jene der Gendarmerie anlehnt) im Jahre 2005 hat sich die Bundesgendarmerie in vielfältigen Situationen als stabiler Faktor der österreichischen Innenpolitik erwiesen. |
• | Die Gendarmerie Österreichs war ein elementares Instrument der staatlichen Ordnung. Ihr nomineller Abschied aus der Geschichte war schmerzlich. In der Neustruktur der Bundespolizei ab 1. Juli 2005 wird aber ersichtlich, dass ihr bewährtes, universelles System in diesem Korps weiterbestehen wird. |
• | Auch wird der Name Gendarmerie niemals aussterben, weil es in 44 Ländern der Welt weiterhin Exekutivkörper dieses Namens gibt und geben wird. |